Formulare für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfeanträge in unserer Kanzlei in Walsrode, Ottersberg und Schneverdingen

Formulare für Meine kanzleien in ottersberg & schneverdingen

Wissenswertes

Kosten


Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und abhängig von der Art und dem Umfang der Tätigkeit soweit nicht etwas anderes zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt vereinbart wird.

Für eine Erstberatung fallen Kosten in Höhe von 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer an. Diese Gebühr findet selbstverständlich bei einer weitergehenden Tätigkeit meinerseits Verrechnung.

Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, so haben Sie die Möglichkeit, bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Einen Vordruck des entsprechenden Antrages finden Sie unten zum Download. Sofern Ihnen Beratungshilfe gewährt wird, beträgt der von Ihnen für eine Beratung zu zahlender Eigenanteil lediglich 15,00 €.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung bestehen sollte, bringen Sie gerne den entsprechenden Versicherungsschein zum Besprechungstermin mit.

Beratungshilfeantrag

Zu Ihrem Termin bringen Sie dann bitte den Beratungshilfeschein mit.

Prozesskostenhilfe

Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, Sie können die Kosten nicht tragen und sind nicht rechtsschutzversichert, kommt die Gewährung von Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe in Betracht.