Rechtsgebiete IN MEinen KANZLEIn IN Ottersberg & Schneverdingen
Das Familienrecht umfasst zum einen die Beratung im Hinblick auf Trennung und Scheidung, also die Verhältnisse der Eheleute untereinander, als auch die Verhältnisse von nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder auch eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Diesbezüglich beraten wir Sie u. a. im Hinblick auf die Gestaltung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, zum Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung.
Zum anderen schließt das Familienrecht auch die Verhältnisse zwischen Eltern/Großeltern und Kindern mit ein. Lediglich beispielhaft seien hier das Sorge- und Umgangsrecht genannt.
Grundsätzlich ist es möglich und häufig auch notwendig, diese Rechte gerichtlich geltend zu machen. Dennoch sollte in einem solch sensiblen Bereich zunächst geschaut werden, ob es nicht gegebenenfalls außergerichtliche Möglichkeiten gibt, die jeweiligen Konflikte zu lösen und damit einen für alle Beteiligten manchmal nicht nur kostengünstigeren, sondern auch gegebenenfalls konfliktärmeren Weg zu gehen.
Kontaktieren Sie uns gern frühzeitig, damit wir gemeinsam eine für Sie möglichst zufriedenstellende Lösung finden können.
Im Rahmen des Opferschutzes bieten wir Ihnen rechtliche Beratung und Hilfestellung bei der Abwehr von Gewalt an.
Der Begriff der Gewalt umfasst dabei nicht ausschließlich die physische Einwirkung auf den Körper sondern beinhaltet zudem auch psychische Gewalt.
Solche müssen beispielsweise Opfer von sog. Stalking und Opfer häuslicher Gewalt erleiden. In derartigen Fällen gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, diese Arten von Gewalt abzuwehren und zu beenden.
Zudem gehören auch Nebenklageverfahren und die Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz in den Bereich des Opferschutzes. Dank der Nebenklagemöglichkeit können Sie anwaltlich vertreten auf das Strafverfahren Einfluss nehmen. So kann in einem solchen Verfahren Akteneinsicht beantragt werden, Beweisanträge gestellt und aktiv an der Hauptverhandlung teilgenommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bereits im Strafverfahren, so dass dem Opfer auf diese Weise ggf. weitere Gerichtsverfahren erspart werden können.
Im Rahmen von sog. nebenklagefähigen Delikten begleiten wir Sie auch zu den Vernehmungen bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten.
Leider gibt es häufig auch besonders akute Fälle, in denen unter Umständen eine Gefahr für Leib und/oder Leben des Opfers besteht. Gerade in derartigen Fällen sollte so schnell wie möglich Kontakt zur Polizei, zum Weißen Ring oder eben zu einem Anwalt aufgenommen werden. Ich unterstütze Sie, bei der Möglichkeit, kurzfristig eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Gericht zu erwirken, damit dem Täter ggf. ein sofortiges Kontaktverbot auferlegt werden kann.
Rufen Sie uns gern an, damit wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch die beste Lösung für Sie finden können.
Im Bereich des Strafrechts vertrete ich Sie, wenn Sie als Beschuldigter einer Straftat verdächtigt werden. In solchen Fällen haben Sie eine Vorladung zur Polizei oder gegebenenfalls bereits eine Anklageschrift mit einer Ladung zu einem Hauptverhandlungstermin erhalten.
Aber auch wenn Sie zu schnell gefahren oder geblitzt worden sind und der Fahrerlaubnisentzug droht, kann es ratsam sein, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.
Der Verteidiger steht als selbständiges und unabhängiges Organ der Rechtspflege neben der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Insofern hat der Beschuldigte bereits zu Beginn eines Verfahrens, also auch schon wenn gegen ihn Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollstreckt wird, das Recht, sich von einem Verteidiger vertreten zu lassen bzw. einen solchen beiordnen zu lassen.
Vor alledem gilt es aber im Rahmen von Strafverfahren, das zunächst Wichtigste zu beachten: Ihr Recht zu schweigen.
Ich vertrete Sie u. a. in den Bereichen:
Von den Regelungen des Verkehrsrechts sind sowohl die Fahrer und Halter von Fahrzeugen als auch Fahrradfahrer und Fußgänger betroffen. Im Rahmen des Verkehrsrechts werden sämtliche Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen geregelt.
Dabei umfasst der Bereich des Verkehrsrechts Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfallgeschehen stehen, so dass die Klärung von zivilrechtlichen Ansprüchen ebenso im Raum steht, wie Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten oder auch einem strafrechtlich relevanten Verhalten im Straßenverkehr im Zusammenhang stehen. Infolgedessen kann u.U. auch eine strafrechtliche Verteidigung notwendig werden.
Als Geschädigter oder auch Verursacher eines Verkehrsunfalls oder in sonstigen mit dem Straßenverkehr im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten können Sie sich gerne an mich wenden. Aufgrund meiner zusätzlichen Tätigkeit als Autorin für den Beck Verlag im Rahmen des Straßenverkehrsrechts bin ich ständig über die neuste Rechtsprechung informiert, so dass wir gemeinsam versuchen werden, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.
Standort Schneverdingen
Pappelallee 1
29640 Schneverdingen
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05193 – 977 90 10
js@anwaltskanzlei-schenke.de
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